Aktuelles

Aktuelle Konditionen der Rentenbank

Zum 24.11.2023 hat die Rentenbank die aktuellen Zinskonditionen veröffentlicht. Mit „LR-Premium“ wurde eine neue Kategorie eingeführt. Bei dieser sind die Konditionen um 0,30 Prozentpunkte niederiger als bei den hier genannten Konditionen aus „LR-Top“. Die Premium Konditionen werden für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Regionale Lebensmittelproduktion
  • Agri-Photovoltaik-Anlagen
  • Umweltschonende Landbewirtschaftung und ökologischer Landbau
  • Etablierung von Agroforst und Paludikultur

Die wichtigsten Konditionen („LR-Top“):

5 Jahre Laufzeit / 5 Jahre Zinsbindung – 3,85% (nom.)

10 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,85% (nom.)

20 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung – 3,90% (nom.)

Für mehr Info zu den Konditionen hier klicken

# Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) – Diversifizierungsförderung (DIV)

Stellenangebot ab Herbst 2023

Wir suchen ab Herbst 2023: Agraringenieur (w/m/d) für die Geschäftsstelle in Rosenheim

Ihr Aufgabengebiet:

  • Selbständige Aufgabenübernahme im Bereich der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, Erstellen wirtschaftlicher Gutachten, landwirtschaftliche Unternehmensberatung

Ihr Profil:

  • Abgeschlossenes Studium der Agrarwissenschaften oder vergleichbares Studium
  • Eigenständigkeit und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zu Verantwortungsübernahme
  • Belastbar, flexibel, teamfähig
  • Gute EDV-Kenntnisse

Wir bieten Ihnen:

  • Attraktive, leistungsbezogene Vergütung
  • Sehr abwechslungsreiches Tätigkeitsgebiet
  • Flexible Arbeitszeiten in einem kollegialen Team

Fühlen Sie sich von dieser interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit angesprochen, senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Ihrem frühestmöglichen Einstiegstermin zu. Vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse:

Download “Stellenanzeige Herbst 2023 Rosenheim”

BBA_Stellenanzeige_Rosenheim-neuer-qr-code.pdf – 471-mal heruntergeladen – 837,13 kB

Bundesprogramm Energieeffizienzförderung startet wieder

Das Programm zur Energieeffizienzförderung ist geöffnet. Anträge können wieder gestellt werden.

Am grundsätzlichen Verfahren hat sich nichts geändert, es wird nach eingesparten Tonnen CO2 gefördert. Die Aufteilung in Teil A = landwirtschaftliche Urproduktion und Teil B = Vor- und Nachgelagerte Bereiche bleibt bestehen. Auch weiterhin werden Einzelmaßnahmen ohne Energieeinsparkonzept gefördert. Im wesentlichen wurde geändert:

  • Erhöhung der Förderung von 900 € je eingesparte Tonne CO2 auf 1.200 € (bei TEIL A). Weiterhin max. 40% der Gesamtinvestitionskosten.
  • Aufnahme von reinen Speichersystemen (Strom und Wärme) bei den Einzelmaßnahmen. Förderquote 30%
  • Aufnahme autonom arbeitende Roboter in der Innenwirtschaft (=Futterschieber und Spaltenschieber) – auch Neuanschaffung – mit 20%
  • PV-Anlagen benötigen weiterhin ein CO2-Einsparkonzept

PV-Anlagen die auf Grund einer Gesetzeslage verpflichtend sind können nicht gefördert werden.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:

bba-baubetreuung.de/foerderprogramm-energieeffizienz-eep/

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir helfen gerne weiter.

Wir sind umgezogen

Seit dem 14.06.2023 sind unsere Büroräume in der Salinstr. 1 in Rosenheim.

Dies sind unsere neuen Kontaktdaten:  

Beratung Betreuung Agrarstruktur GmbH 

Salinstraße 1 

83022 Rosenheim 

Tel: 08031/79732-0 

Fax: 08031/79732-29 

 

Bundesprogramm Energieeffizienz – Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der
Landwirtschaft um 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gegenüber 2014 zu senken.

Antragstellung ab 01.09.2021

Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben (ausgenommen Einzelmaßnahmen) ist ein vorhergehendes, betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept, dass unsere zugelassenen Sachverständigen gerne für Sie erstellen.

Wesentliche Änderungen im Programm ab dem 01.09.2021:

  • Aufnahme von Elektrischen Landmaschinen bei den Einzelmaßnahmen.
  • Aufnahme von Landmaschinen mit regenerativer Antriebstechnik (z.B. Rapsöl) in den Einzelmaßnehmen.
  • Energieeffizienzgutachten können nun auch wieder maßnahmenspezifisch und nicht nur gesamtbetrieblich erstellt werden.
  • Im Programmteil „B“ werden nun auch Maschinenringe, Lohnunternehmen in der Ldw. und Zusammenschlüsse von ldw. Betrieben berücksichtigt.
  • Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 700,-€ je eingesparte Tonne CO2 auf 900,-€.

Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen
Durch den Krieg in der Ukraine steigen aktuell die Energiepreise extrem.
Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die BLE, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2023, eine Verfahrensänderung eingeführt: Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen.

# Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau