Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der
Landwirtschaft um 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gegenüber 2014 zu senken.
Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben (ausgenommen Einzelmaßnahmen) ist ein vorhergehendes, betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept, dass unsere zugelassenen Sachverständigen gerne für Sie erstellen.
Wesentliche Änderungen im Programm:
PV-Anlagen die auf Grund einer Gesetzeslage verpflichtend sind können nicht gefördert werden.
Energieberatung:
Förderung von Beratungen zu Energie- und CO2-Einsparpotentialen mit konkreten Vorschlägen zur Steigerung der Effizienz und zur Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf.
Einzelmaßnahmen:
Förderfähige Einzelmaßnahmen (abschließende Liste), wenn Sie den im Merkblatt „Einzelmaßnahmen“ fachlichen Anforderungen entsprechen.
CO-2 Einsparinvestitionen nach Energieberatung (TEIL A):
Förderung von Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien, sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf.
Energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch reduzieren (z.B. Energieschirme).
Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung (TEIL B):
Förderung von Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien, sowie von Abwärme für landwirtschaftliche Unternehmen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Download “EEP Förderung Teil A (Landwirtschaftliche Betriebe/Erzeugung)”
Infoblatt-Energie-Teil-A.pdf – 22162-mal heruntergeladen – 59,06 kBDownload “EEP Förderung Teil B (verbundene landw. Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe)”
Infoblatt-Energie-Teil-B.pdf – 1471-mal heruntergeladen – 88,71 kB